DBK_R6:

Befristete Erhöhung des Pflichtpensums der Lehrpersonen an den BBZ

Ziel
Erhöhung des Pflichtpensums der Lehrpersonen an den Berufsfachschulen um 0.5 Lektionen pro Woche (L.p.W.).

Beschreibung
Die Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen sind mit dem Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Für die Lehrpersonen der Berufsbildungszentren gilt gemäss Art. 468 GAV ein Pflichtpensum von 26.5 Lektionen pro Woche (für die Sportlehrpersonen 27.5 L.p.W.). Das  Pensum soll um 0.5 L.p.W. erhöht werden.

Abhängigkeiten, Konflikte, Änderungsbedarf
Der GAV-Kommission soll entsprechend Antrag gestellt werden. Die Massnahme wird befristet und soll anlässlich der Erarbeitung des Globalbudgets für die Jahre 2019-2021 erneut geprüft werden.
Antrag
Antrag auf Änderung des GAV per 1.8.2016.

Einsparung 2014-2017: 960‘000.-

Haltung SKLB
Die Behauptung im Massnahmenplan 2014, im Kantonsvergleich seien an den gewerblich-industriellen Berufsschulen "eher überdurchschnittliche Gehälter (+3.1%) zu beobachten"ist unpräzis und entbehrt einer gesamtheitlichen Betrachtung und lässt insbesondere die schweizweit höchsten Pensen und die Vergleichslöhne der Lehrpersonen an anderen Teilschulen als der gewerblich-industriellen Berufsfachschule unberücksichtigt.

Tatsächlich liegen laut der ,Lohndatenerhebung der Lehrkräfte, Auswertung 2013‘ der deutschschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz D-EDK die Anfangslöhne für Lehrpersonen an solothurnischen Berufsfachschulen im ersten Dienstjahr sogar knapp (-1.06%) unter dem deutschschweizerischen Durchschnitt (siehe Tabelle auf der nächsten Seite). Aufgrund des vergleichsweise raschen Anstiegs der Erfahrungsstufen liegen die Löhne im 11. Dienstjahr dann 3.63% über dem deutschschweizerischen Durchschnitt, bei den Maximallöhnen liegt das Lohnniveau jedoch wieder darunter (-3.17%). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Vergleich im 11. Dienstjahr relativ ungenau ist, da viele Kantone flexible Lohnbandbreiten haben, welche eine verlässliche Aussage zu dieser Zahl gar nicht zulassen.

Viel wichtiger ist, dass dabei die Pensen, welche im Kanton Solothurn mit 26.5/27.5 Lektionen schweizweit am höchsten sind und 1.5/2.5 Lektionen über dem deutschschweizerischen Durchschnitt liegen. Das führt dazu, dass die solothurnischen Berufsschullehrpersonen pro Jahr 39 Lektionen oder 70 Arbeitsstunden mehr arbeiten als der deutschschweizerische Durchschnitt. Diese Zahlen kehren die Behauptung, es seien "eher überdurchschnittliche Gehälter zu beobachten" ins Gegenteil.  Berücksichtigt man in der Gesamtbetrachtung auch noch die hohen Pensen der solothurnischen Berufsschullehrpersonen und vergleicht die Löhne pro gehaltene Lektion, so stellt man fest, dass die Anfangslöhne um 4.46%, diejenigen im 11. Dienstjahr gar um 8.47% und die Maximallöhne um 7.13% unter dem deutschschweizerischen Durchschnitt liegen.

Unter diesen Umständen ist eine zusätzliche Erhöhung der schweizweit rekordhohen Pensen der solothurnischen Berufsschullehrpersonen sowohl bei Betrachtung des Benchmarktes (CH und NW+BE) als auch unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung aller Staatsangestellten nicht zu rechtfertigen.

 

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Weitere Dokumente zum Thema

Download
D-EDK-Lohndatenerhebung 2013
Lohndatenerhebung der deutschschweizerichen Eriehungdirektorenkonferen D-EDK, Ausgabe 2013
Auswertungsbericht_Lohndatenerhebung_201
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Download
LCH Arbeitszeiterhebung 2009 (AZE´09)
Bericht zur Erhebung bei 5'000 Lehrpersonen im Zeitraum Oktober 2008 - September 2009
Landert_091208_1_Bericht_AZE2009.pdf
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