RR_M1
Befristeter Verzicht auf Lohnrunden bis 2017
Ziel
Sparbeitrag des Personals zur Sanierung der Staatsfinanzen
Beschreibung
Befristeter genereller Verzicht auf Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen bei den Löhnen der kantonalen Verwaltung inklusive der kantonalen Lehrer bis 2017. Einfrieren der Löhne auf dem Stand
2014.
Einsparung 2014-2017: 27‘000‘000.-
Haltung SKLB
Bereits in den vergangenen Jahren hat sich das Personal des Kanton Solothurn bei den Lohnverhandlungen äusserst kompromissbereit gezeigt und es wird dies auch in den nächsten Jahren sein. Die
Regierung erwartet für die Jahre 2014-17 eine durchschnittlichen Ausweitung der Lohnsumme bei der öffentlichen Hand in der Schweiz von mindestens 0.5 % pro Jahr.
Sollte sich die Teuerung in der Schweiz ebenfalls in diesem Bereich bewegen, so wird das Staatspersonal sich sicher kompromissbereit zeigen. Ein genereller Verzicht auf Lohnrunden durch den
Staatspersonalverband muss in Anbetracht der unklaren Entwicklung von Wirtschaft und Teuerung aber abgelehnt werden.
DBK_R4
Verzicht auf externes Lehrstellenmarketing
Ziel
Auftrag an KGV zur Lehrstellenförderung auslaufen lassen.
Beschreibung
Seit der ‚Lehrstellenkrise’ wird der kantonale Gewerbeverband (KGV) mit der Förderung des Lehrstellenangebotes beauftragt. Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt hat sich
seither grundlegend verändert. Das Lehrstellenangebot wurde ausgeweitet, und die Zahl der Schulabgänger ist rückläufig. Die Lehrstellenförderung kann künftig durch das
Personal des ABMH wahrgenommen werden. Dies entspricht auch dem Auftrag des Kantonsrates vom 28.8.2013 zur Überprüfung aller Leistungsvereinbarungen und bezogener Dienstleistungen von Dritten
(A168/2012).
Antrag der Regierung
Das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen wird den Vertrag mit dem KGV auf Ende 2015 auslaufen lassen.
Einsparung 2014-2017: 320‘000.-
Haltung SKLB
Die enge Zusammenarbeit mit dem kantonalen Gewerbeverband KGV im Bereich des Lehrstellenmarketings ist aus Sicht des SKLB fruchtbar und zielführend und die Beendigung dieser Zusammenarbeit wäre
bedauerlich.
Aus Sicht des SKLB ist das Hin- und Her in der Zuständigkeit der Lehrstellenförderung zwischen KGV und DBK der Sache kaum dienlich. Dazu kommt, dass betreffend Spareffekt erhebliche
Zweifel bestehen, sind doch die zukünftigen Aufwände des ABMH in der Beschreibung der Massnahme nicht ersichtlich bzw. gegengerechnet. Unter diesen Umständen scheint diese Massnahme zumindest
fragwürdig.
DBK_R23
Erhöhung Gebühr für Nachholbildung und Validierung
Ziel
Angemessene Kostenbeteiligung Erwachsener für den Erwerb von Berufsabschlüssen mittels Nachholbildung oder Validierung von Bildungsleistungen.
Beschreibung
Bisher wird eine Eintrittsgebühr von Fr. 300.- erhoben. Die weiteren Kosten für Beratung, Schulung, Validierung usw. trägt der Kanton. Dieser Betrag ist mit den Kantonen AG, BS und BL
abgestimmt. In anderen Kantonen werden höhere Gebühren erhoben. Eine Erhöhung auf Fr. 1000.- erscheint vertretbar.
Abhängigkeiten, Konflikte, Änderungsbedarf
Es ist mit einer gewissen Abnahme der Anmeldungen zu rechnen. Im Jahr 2012 haben 119 Personen eine Nachholbildung resp. eine Validierung begonnen. Die Abklärungen sind zum Teil aufwändig, die
Kosten für den Schulbesuch trägt der Kanton. Eine Kostenbeteiligung von berufstätigen Erwachsenen ist zumutbar. Eine höhere Gebühr trägt dazu bei, dass sich nur ernsthaft Interessierte
anmelden.
Antrag
Das ABMH wird ab 2015 eine Gebühr von Fr. 1000.- erheben.
Einsparung 2014-2017: 210‘000.-
Haltung SKLB
Diese Massnahme ist aus Sicht des SKLB massvoll und vertretbar.